BAFA-Förderung 2026 berechnen: Haus oder Eigentumswohnung
Wie viel BAFA-Förderung gibt es für neue Fenster, Haustüren, Dachfenster oder Rollläden? Bei einem Haus mit nur einer Wohneinheit ist die Rechnung relativ einfach. Bei einer Eigentumswohnung, einem Haus mit Einliegerwohnung oder einem Mehrfamilienhaus hängt der Förderrahmen von der Zahl aller Wohnungen im Gebäude ab.
Unser Rechner fragt deshalb zuerst Ihre Wohnsituation ab. Anschließend berechnet er die passende Kostenobergrenze und berücksichtigt die seit dem 21. Juli 2026 geltende iSFP-Regel. Die Berechnung ist kostenlos und wird Ihnen direkt angezeigt und automatisch per E-Mail zugesandt. Zusätzlich erhalten Sie nach persönlicher Abstimmung ein kostenloses und unverbindliches Angebot für Ihr Modernisierungsvorhaben.
Haus, Einliegerwohnung oder Eigentumswohnung: Was zählt für die Förderung?
Für die Förderhöhe ist nicht entscheidend, ob Ihr Gebäude Einfamilienhaus, Reihenhaus oder Doppelhaushälfte heißt. Entscheidend ist, wie viele eigenständige Wohneinheiten zum Gebäude gehören und wie viele davon tatsächlich von der Maßnahme betroffen sind.
Haus mit einer Wohneinheit
Bei einem Haus ohne separate zweite Wohnung rechnet der Förderrechner automatisch mit einer Wohneinheit. Ohne iSFP liegt die Kostenobergrenze bei 30.000 Euro.
Haus mit Einliegerwohnung
Ist die Einliegerwohnung eine eigenständige Wohneinheit, hat das Gebäude mindestens zwei Wohneinheiten. Dann wird die Fördergrenze für das gesamte Gebäude berechnet und auf die tatsächlich betroffenen Wohnungen bezogen.
Eine Eigentumswohnung
Bei einer Eigentumswohnung fragt der Rechner nach allen Wohneinheiten im Gebäude. Wird nur Ihre Wohnung saniert, wird der Gebäude-Förderrahmen anteilig auf eine Wohnung heruntergerechnet.
Mehrere Wohnungen
Werden mehrere Wohnungen oder das gesamte Mehrfamilienhaus saniert, berücksichtigt der Rechner sowohl die Gesamtzahl als auch die Zahl der betroffenen Wohneinheiten.
BAFA-Förderung für Eigentumswohnung und Mehrfamilienhaus berechnen
Ohne iSFP beträgt die Kostenobergrenze 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils weitere 15.000 Euro für die zweite bis sechste und jeweils weitere 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Betrifft die Maßnahme nur einen Teil der Wohnungen, wird die Gebäudegrenze zu gleichen Teilen anteilig gerechnet.
| Wohnungen im Gebäude | Max. Kosten ohne iSFP | Anteil für 1 betroffene Wohnung | 15 % davon |
|---|---|---|---|
| 1 | 30.000 € | 30.000 € | 4.500 € |
| 2 | 45.000 € | 22.500 € | 3.375 € |
| 4 | 75.000 € | 18.750 € | 2.812,50 € |
| 8 | 121.000 € | 15.125 € | 2.268,75 € |
| 10 | 137.000 € | 13.700 € | 2.055 € |
Beispiel: eine Eigentumswohnung in einem Haus mit 8 Wohnungen.
Der Förderhöchstbetrag des gesamten Gebäudes beträgt ohne iSFP 121.000 Euro. Auf eine betroffene Wohnung entfallen davon 15.125 Euro. Werden mindestens 15.125 Euro als förderfähige Kosten anerkannt, beträgt die 15-%-Grundförderung maximal 2.268,75 Euro.
iSFP-Bonus 2026: 15 % + 5 % sind nicht pauschal 20 %
Seit dem 21. Juli 2026 gilt die 15-%-Grundförderung weiterhin. Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte aus dem iSFP werden aber nur auf den förderfähigen Betrag oberhalb der maßgeblichen Mindestschwelle gerechnet. Diese Schwelle muss im jeweiligen Antrag erreicht werden.
Haus mit einer Wohneinheit und 20.000 Euro Kosten
15 % von 20.000 Euro sind 3.000 Euro. Die Mindestschwelle von 30.000 Euro wird nicht erreicht. Deshalb entsteht kein zusätzlicher iSFP-Bonus.
Haus mit einer Wohneinheit und 60.000 Euro Kosten
15 % von 60.000 Euro ergeben 9.000 Euro. Auf die 30.000 Euro oberhalb der Schwelle kommen 5 % beziehungsweise 1.500 Euro hinzu. Gesamt: 10.500 Euro.
Das entspricht bei 60.000 Euro effektiv 17,5 %. Deshalb rechnet der Förderrechner Grundförderung und iSFP-Bonus getrennt.
Welche Kosten können für Fenster, Haustüren und Dachfenster berücksichtigt werden?
Wenn Sie bereits einen Preis oder eine Kostenschätzung haben, kann der Rechner damit arbeiten. Kennen Sie die Kosten noch nicht, zeigt er Ihnen stattdessen den maximal möglichen Kostenrahmen und Zuschuss für Ihre Gebäudesituation. Für die tatsächliche BAFA-Förderung müssen die geplanten Bauteile und Arbeiten die technischen Förderbedingungen erfüllen und im Antrag anerkannt werden.
Fenster, Balkon- und Terrassentüren
Förderfähige Fenster, Balkon- und Terrassentüren müssen grundsätzlich einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) erreichen.
Dachfenster
Bei förderfähigen Dachflächenfenstern gilt aktuell grundsätzlich ein Uw-Wert von höchstens 1,0 W/(m²K).
Haustüren
Bei förderfähigen Hauseingangstüren gilt aktuell grundsätzlich ein Ud-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K).
Bei Rollläden und anderem außenliegenden Sonnenschutz gelten zusätzliche technische Anforderungen. Wir prüfen die konkrete Ausführung vor dem Förderantrag. Mehr zu Rollläden.
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung für Haus und Eigentumswohnung
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für neue Fenster 2026?
Die Grundförderung für förderfähige Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt 15 % der anerkannten förderfähigen Kosten. Wie hoch der maximal berücksichtigte Kostenrahmen ist, hängt von der Zahl der Wohneinheiten und einem vorhandenen iSFP ab.
Zählt eine Einliegerwohnung als zweite Wohneinheit?
Entscheidend ist, ob es sich um eine abgeschlossene und dauerhaft zum Wohnen bestimmte Einheit handelt, die einen eigenen Haushalt ermöglicht. Dazu gehören typischerweise ein eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche oder Kochnische und Bad/WC. Im Zweifel sollte die Einordnung anhand der Bauunterlagen und mit dem Energieeffizienz-Experten geprüft werden.
Wie wird die Förderung für eine Eigentumswohnung berechnet?
Zuerst wird anhand aller Wohneinheiten im Gebäude der Förderhöchstbetrag des Gebäudes ermittelt. Betrifft die Maßnahme nur Ihre Wohnung, wird dieser Höchstbetrag zu gleichen Teilen auf die Wohnungen verteilt und nur der Anteil Ihrer Wohnung angesetzt.
Bekomme ich mit iSFP automatisch 20 %?
Nein. Seit 21. Juli 2026 werden die zusätzlichen 5 Prozentpunkte nur auf den förderfähigen Betrag oberhalb der maßgeblichen Mindestschwelle gerechnet. Die Schwelle muss im jeweiligen Antrag erreicht werden.
Warum fragt der Rechner nach bereits genutztem Förderrahmen?
Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben gelten pro Kalenderjahr für das Gebäude. Bereits in anderen Anträgen berücksichtigte förderfähige Ausgaben können deshalb den noch verfügbaren Rahmen verkleinern. Für die neue iSFP-Mindestschwelle werden verschiedene Anträge dagegen nicht zusammengerechnet.
Ist die Berechnung eine Förderzusage?
Nein. Der Rechner zeigt eine Berechnung auf Basis Ihrer Angaben und der aktuellen Rechenregeln. Die tatsächliche Förderung hängt von den anerkannten Kosten, der technischen Ausführung, den Antragsvoraussetzungen und der Entscheidung der Förderstelle ab.
Warum muss ich meine E-Mail-Adresse angeben?
Nach dem Absenden wird Ihre persönliche Berechnung direkt auf der Seite angezeigt. Zusätzlich schicken wir Ihnen automatisch eine Kopie mit dem Rechenweg per E-Mail. Die zusätzliche Einwilligung für Informationen und Angebote ist davon getrennt und freiwillig.
Rechenstand: 20. September 2026. Der Rechner bildet die auf dieser Seite erläuterten Förderregeln ab. Wenn sich die Förderbedingungen ändern, aktualisieren wir die Berechnung.
Sie möchten die berechnete Förderung für Ihr Vorhaben nutzen?
Wir prüfen die technische Ausführung, binden den Energieeffizienz-Experten ein und stimmen den Förderablauf mit Ihnen ab. Produziert wird bei einem Förderauftrag erst, wenn die Förderzusage vorliegt.