Ablauf einer Modernisierung: von der Beratung bis zur Montage
Sie sollen von Anfang an wissen, was passiert. Deshalb schauen wir zuerst, was an Ihrem Haus gemacht werden soll. Danach besprechen wir die Ausführung mit Ihnen.
Vor einem Auftrag erfahren Sie genau, welche Arbeiten vorgesehen sind. Wir besprechen, wie später ausgemessen, auf Maß gefertigt und montiert wird.
Was wir vor dem ersten Termin von Ihnen brauchen
Für den Anfang reichen ein paar Angaben. Sie müssen keine Baupläne zusammensuchen und auch keine Fenster ausmessen.
Sie sagen uns, was gemacht werden soll
Schreiben oder sagen Sie uns, ob es um Fenster, Haustüren, Rollläden, Dachfenster oder Sonnenschutz geht. Eine ungefähre Anzahl und Ihre Postleitzahl helfen uns ebenfalls.
Wir sprechen kurz miteinander
Wir melden uns persönlich. Dabei klären wir die ersten Fragen und schauen, ob Ihr Vorhaben zu unserem Leistungsumfang passt.
Danach kommen wir zu Ihnen
Wenn ein Termin vor Ort der nächste Schritt ist, vereinbaren wir einen Termin bei Ihnen zu Hause. Wenn Sie Fotos, Unterlagen oder einen vorhandenen iSFP haben, können Sie diese gerne bereithalten.
Die erste Beratung ist kostenlos. Unser Fachmann schaut sich Ihr Vorhaben bei Ihnen zu Hause an. Danach stellen Sie die gewünschte Ausführung mit ihm zusammen und sehen, was sie kostet.
So läuft eine Modernisierung bei uns ab
Bei einem Förderauftrag kann das genaue Aufmaß bereits erfolgen, während der Förderantrag läuft. Produziert wird aber erst, wenn die Förderzusage vorliegt.
Wir klären, was Sie ändern möchten
Sie zeigen uns, was Sie stört und was sich verbessern soll. Danach besprechen wir zum Beispiel Wärmeschutz, Sicherheit, Schall, Bedienung, Sonnenschutz und Aussehen.
Wir schauen uns die Situation am Haus an
Wir prüfen die vorhandenen Bauteile, Öffnungen und Anschlüsse. Wir schauen auch, wo befestigt werden kann und ob etwas Besonderes berücksichtigt werden muss.
Sie bekommen ein Angebot
Unser Fachmann stellt Produkt, Ausstattung und Arbeiten beim Termin digital mit Ihnen zusammen. Sie sehen den Preis. Der Auftrag kann am Tablet bearbeitet und unterschrieben werden. Anschließend erhalten die Beteiligten ihre Unterlagen. Vor dem Auftrag erfahren Sie auch, wer Ihr Vertragspartner ist.
Das genaue Aufmaß kann schon gemacht werden
Der ausführende Werkpartner kann die Bauteile bereits genau ausmessen, während der Förderantrag läuft. Bei unserem regulären Förderablauf entstehen Ihnen für dieses Aufmaß keine zusätzlichen Kosten.
Wir kümmern uns um die Förderung
Bei den von uns regulär geförderten Fenster-, Haustür-, Dachfenster- und Rollladenprojekten klären wir die Förderfragen beim Termin. Antrag und Vollmacht können digital vorbereitet und mit dem Auftrag verknüpft werden. Danach binden wir den erforderlichen Energieeffizienz-Experten ein. Bei Abschluss übernehmen wir seine Kosten. Sie müssen keinen eigenen Energieberater suchen. Der Experte muss dafür nicht zusätzlich zu Ihnen nach Hause kommen.
Nach der Förderzusage startet die Produktion
Solange die Förderzusage noch nicht vorliegt, wird nicht produziert. Sobald sie da ist, können die endgültigen Maße und die vereinbarte Ausstattung für die Fertigung freigegeben werden.
Die Bauteile werden montiert
Wenn alles fertig ist, vereinbaren wir den Montagetermin mit Ihnen. Der Montagebetrieb baut die vereinbarten Bauteile ein. Danach gehen Sie mit ihm die Arbeiten und die Bedienung durch.
Danach wird bezahlt
Grundsätzlich zahlen Sie nach der abgeschlossenen Montage, soweit im Vertrag nichts anderes geregelt wurde.
Wir schauen nicht nur auf das Produkt
Ein gutes Profil allein macht noch kein gutes Fenster. Entscheidend ist auch, wer daraus das fertige Bauteil baut und wer es später bei Ihnen montiert.
Wer fertigt das Bauteil?
Bei Fenstern und Türen werden Profile zugeschnitten, verstärkt, verbunden und anschließend mit Glas, Dichtungen und Beschlägen ausgestattet. Deshalb schauen wir auf den Hersteller des fertigen Bauteils und nicht nur auf den Lieferanten einzelner Komponenten.
Welche Nachweise gibt es für die Fertigung?
Wir prüfen, welche Nachweise für das fertige Bauteil vorliegen. Das Zertifikat eines Profilherstellers allein sagt noch nicht, wie das spätere Fenster oder die spätere Tür gefertigt wurde.
Wer baut bei Ihnen ein?
Auch die Montage gehört dazu. Ein gutes Bauteil kann Probleme machen, wenn es falsch befestigt oder schlecht abgedichtet wird.
Sie können nachfragen
Vor dem Auftrag sagen wir Ihnen, wer fertigt und wer montiert. Wenn Sie die zugehörigen Nachweise sehen möchten, sprechen Sie uns einfach darauf an.
Ein Zertifikat verhindert nicht jeden Fehler. Es zeigt aber, nach welchen Vorgaben gearbeitet und geprüft wird.
Die RAL-Gütesicherung nach RAL-GZ 695 unterscheidet bei Fenstern, Haustüren und Fassaden zwischen Herstellung und Montage. Mehr dazu bei der Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren.
Was wir jeweils vorher klären
Bevor wir ein Produkt auswählen
Wir schauen auf Ihr Haus und darauf, was Sie erreichen möchten. Danach besprechen wir die Ausführungen, die infrage kommen.
Bevor Sie einen Auftrag erteilen
Im Angebot steht, was bestellt wird, welche Arbeiten dazugehören und was es kostet. Sie erfahren außerdem, wer Ihr Vertragspartner ist.
Bevor die Förderung beantragt wird
Wir prüfen die technischen Werte und welche Unterlagen gebraucht werden. Wenn bereits ein iSFP vorhanden ist, bringen Sie bitte die dazugehörige Nummer mit.
Bevor produziert wird
Das genaue Aufmaß und die Förderzusage müssen vorliegen. Danach werden Maße, Farben, Öffnungsrichtungen und Ausstattung für die Fertigung freigegeben.
Bevor montiert wird
Wir klären mit Ihnen den Termin, die Zugänglichkeit und mögliche Vorarbeiten. Ab einem Auftragswert von 10.000 Euro kann außerdem ein Nachweis über vorhandene Mittel oder eine Finanzierung verlangt werden.
Nach der Montage
Sie gehen die ausgeführten Arbeiten mit dem Werkpartner durch. Er stellt anschließend die Rechnung und übernimmt die vereinbarte Gewährleistung.
So läuft die 15-%-Förderung bei uns
Bei Fenster-, Haustür-, Dachfenster- und Rollladenprojekten gehört die Förderprüfung zu unserem normalen Ablauf. Sie müssen dafür keinen eigenen Energieberater suchen.
Bis zu 30.000 Euro ohne iSFP
Bei einer Wohneinheit können ohne iSFP bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt werden. Bei 15 Prozent Grundförderung sind das bis zu 4.500 Euro Zuschuss.
Mit vorhandenem iSFP kann mehr möglich sein
Unter den geltenden Voraussetzungen kann sich die Grenze bei einer Wohneinheit auf bis zu 60.000 Euro erhöhen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten die zusätzlichen 5 Prozentpunkte nur für den förderfähigen Anteil oberhalb der regulären Grenze von 30.000 Euro.
Wir organisieren den Energieeffizienz-Experten
Der erforderliche Energieeffizienz-Experte wird von uns in den Ablauf eingebunden. Bei Abschluss übernehmen wir die Kosten für diesen Experten.
Ein vorhandener iSFP kann genutzt werden
Wenn Sie bereits einen anrechenbaren iSFP und die benötigte Vorgangsnummer haben, kann der eingebundene Experte diese Angaben für den Förderantrag verwenden.
Das Aufmaß kann vorher stattfinden
Sie müssen mit dem genauen Aufmaß nicht warten, bis die Förderzusage da ist. Im regulären Förderablauf kann der Werkpartner vorher aufmessen. Dieses Aufmaß ist dann für Sie kostenlos.
Produziert wird erst nach der Zusage
Die Maßanfertigung startet erst, wenn die Förderzusage vorliegt. Damit wird nicht auf Verdacht produziert.
Seit Beginn dieses Förderwegs wurden die von uns begleiteten Anträge nahezu vollständig bewilligt. Für den Kunden ist vor allem wichtig: Das Aufmaß kann schon erledigt werden, die Produktion wartet aber auf die Förderzusage.
Wer übernimmt welche Arbeit?
Wir beraten Sie
Wir schauen uns Ihr Vorhaben an und besprechen mit Ihnen die Unterschiede und die gewünschte Ausführung.
Der Werkpartner ist Ihr Vertragspartner
Der ausführende Werkpartner übernimmt die Leistungen, die im Vertrag stehen. Er stellt später auch die Rechnung und übernimmt die vereinbarte Gewährleistung.
Der Hersteller fertigt auf Maß
Die Bauteile werden nach dem genauen Aufmaß und mit der vereinbarten Ausstattung gefertigt.
Der Montagebetrieb baut ein
Der Montagebetrieb baut die Bauteile ein und stellt die vereinbarten Anschlüsse her.
Der Energieeffizienz-Experte kümmert sich um die technischen Förderangaben
Bei geförderten Maßnahmen prüft und bestätigt der eingebundene Experte die Angaben, die für den Förderantrag und den späteren Abschluss benötigt werden.
Sie erfahren vor dem Auftrag, wer Ihr Vertragspartner ist und wer welche Aufgabe übernimmt.
Wann kann montiert werden?
Einen festen Montagetermin können wir erst nennen, wenn die nötigen Schritte erledigt sind. Dazu gehören je nach Vorhaben Aufmaß, Förderzusage, Fertigung und mögliche Vorarbeiten.
Das Aufmaß kann bereits erledigt sein
Bei einem Förderauftrag kann der Werkpartner schon während des Förderverfahrens genau aufmessen. Dadurch muss dieser Schritt nach der Zusage nicht erst neu begonnen werden.
Die Produktion wartet auf die Zusage
Bei einem geförderten Auftrag wird die Fertigung erst freigegeben, wenn die Förderzusage vorliegt.
Die Bauteile werden auf Maß gefertigt
Fenster, Türen, Rollläden, Dachfenster und andere Bauteile werden für das jeweilige Projekt gefertigt. Die Produktionszeit hängt vom Produkt und von der aktuellen Auslastung ab.
Manchmal sind Vorarbeiten nötig
Stromanschluss, Untergrund, Zugänglichkeit oder andere Arbeiten können erledigt werden müssen, bevor montiert werden kann.
Auch das Wetter kann eine Rolle spielen
Bei Arbeiten am Dach, an der Fassade oder im Außenbereich können Sturm, starker Regen oder Frost einen Termin verschieben.
Den Termin stimmen wir mit Ihnen ab
Sobald die Bauteile fertig sind und alles vorbereitet ist, vereinbaren wir den Montagetermin mit Ihnen.
Bezahlt wird grundsätzlich nach der Montage
Aufträge unter 10.000 Euro
Grundsätzlich wird keine Anzahlung verlangt. Sie zahlen nach der abgeschlossenen Montage entsprechend den Vereinbarungen im Vertrag.
Aufträge ab 10.000 Euro
Auch hier wird grundsätzlich keine Anzahlung verlangt. Vor der Ausführung kann ein Nachweis über vorhandene Mittel oder eine Finanzierung verlangt werden. Das Geld bleibt bis zur Fälligkeit bei Ihnen.
Häufige Fragen zum Ablauf
Ist der erste Termin schon das genaue Aufmaß?
Nein. Beim ersten Termin schauen wir uns Ihr Vorhaben an und besprechen die Ausführung. Das genaue Feinaufmaß macht später der ausführende Werkpartner.
Kann das Feinaufmaß vor der Förderzusage gemacht werden?
Ja. Bei unserem regulären Förderablauf kann der Werkpartner bereits vorher genau aufmessen. Dieses Aufmaß ist in diesem Fall für Sie kostenlos.
Muss ich selbst einen Energieberater suchen?
Nein. Bei den von uns regulär geförderten Vorhaben binden wir den benötigten Energieeffizienz-Experten ein. Bei Abschluss übernehmen wir auch die Kosten für diesen Experten.
Muss ich den BAFA-Antrag selbst stellen?
Im regulären Förderablauf nicht. Wir klären die persönlichen Angaben beim Termin und bereiten Antrag und Vollmacht digital vor.
Kann schon vor der Förderzusage produziert werden?
Nein. Das Aufmaß kann vorher erledigt werden. Produziert wird bei einem Förderauftrag aber erst, wenn die Förderzusage vorliegt.
Wer ist mein Vertragspartner?
Den Vertragspartner für Lieferung, Montage, Rechnung und Gewährleistung nennen wir Ihnen vor dem Auftrag.
Wird auch die Montage geprüft?
Ja. Wir schauen nicht nur auf das fertige Bauteil. Wir prüfen auch, welcher Betrieb montiert und welche Nachweise für seine Arbeit vorliegen.
Kann sich ein Montagetermin verschieben?
Ja. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Bauteile noch nicht fertig sind, notwendige Vorarbeiten fehlen oder das Wetter eine sichere Montage verhindert.
Weitere Informationen
Aktuelle Angaben zur Förderung finden Sie beim BAFA zu Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Informationen zur Gütesicherung von Fertigung und Montage finden Sie bei der Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren.
Kostenlose Erstberatung für Ihr Vorhaben anfragen
Schreiben Sie uns kurz, was an Ihrem Haus gemacht werden soll. Wir melden uns persönlich und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Wer welche Aufgabe übernimmt:
Das Modernisierungszentrum übernimmt die Beratung und stimmt die nächsten Schritte mit Ihnen ab. Aufmaß, Maßanfertigung, Montage, Rechnungsstellung und Gewährleistung erfolgen durch den ausführenden Werkpartner. Sie erfahren vor dem Auftrag, wer Ihr Vertragspartner ist und wer welche Aufgabe übernimmt.
Sie möchten wissen, wie es bei Ihrem Vorhaben weitergeht?
Wir schauen uns an, was gemacht werden soll. Danach besprechen wir die Ausführung, die Förderung und die nächsten Schritte mit Ihnen.