Fragen zu Modernisierung, Förderung, Ablauf und Zahlung
Was wird beim ersten Termin geklärt? Kann das Angebot direkt erstellt werden? Wer stellt den Förderantrag? Und wann wird bezahlt?
Hier finden Sie Antworten zu Beratung, Bauteilen und Ablauf. Technische und förderrechtliche Fragen prüfen wir für Ihr konkretes Vorhaben.
Fragen zu Beratung und Angebot
Ist die erste Beratung kostenlos?
Ja. Die erste Beratung ist kostenlos. Wir schauen uns Ihr Vorhaben an und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Kann ich beim ersten Termin direkt entscheiden?
Unser Fachmann schaut sich die Situation bei Ihnen zu Hause an. Danach wählen Sie die gewünschte Ausführung. Sie sehen den Preis und entscheiden, was gemacht wird und wann.
Wer entscheidet, wie es weitergeht?
Am Ende entscheiden Sie, wann wir weitermachen, wie wir vorgehen und welche Arbeiten beauftragt werden.
Welche Angaben werden für die erste Anfrage benötigt?
Hilfreich sind der gewünschte Produktbereich, die ungefähre Anzahl, Ihre Postleitzahl, Ihre Erreichbarkeit und eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens. Exakte Maße und vollständige Bauunterlagen brauchen wir zunächst nicht.
Bekomme ich sofort ein verbindliches Angebot?
Das hängt vom Umfang und von den Anschlüssen am Haus ab. Liegen alle nötigen Angaben vor, kann unser Fachmann das konkrete Angebot beim Termin am Tablet erstellen. Offene technische Punkte klären wir vorher.
Ist die Beratung ein vollständiger Marktvergleich?
Nein. Wir beraten zu geeigneten Varianten aus dem Sortiment, das über unsere ausführenden Werkpartner angeboten werden kann. Wir vergleichen nicht sämtliche Anbieter am Markt.
Übernimmt das Modernisierungszentrum Reparaturen?
Unser regulärer Leistungsumfang konzentriert sich auf geplante Modernisierungen mit neuen, für das Vorhaben gefertigten Bauteilen. Wir sind kein allgemeiner Reparatur-, Ersatzteil- oder Notdienst.
Fragen zu Vertrag und Zuständigkeiten
Wer ist mein Vertragspartner?
Den Vertragspartner für Lieferung, Maßanfertigung, Montage, Rechnung und Gewährleistung nennen wir Ihnen vor Vertragsschluss schriftlich. Das Modernisierungszentrum berät Sie und stimmt die nächsten Schritte mit Ihnen ab.
Wer führt das technische Feinaufmaß durch?
Der ausführende Werkpartner führt das verbindliche Feinaufmaß durch. Der vorherige Beratungstermin hilft bei der Auswahl und beim Angebot. Er ersetzt das Feinaufmaß nicht.
Wann wird ein geförderter Auftrag wirksam?
Der Werksliefervertrag enthält bei einem geförderten Vorhaben die Bedingung, dass der Auftrag erst nach positiver Förderzusage wirksam wird.
Was passiert, wenn die Förderung abgelehnt wird?
Wird die beantragte Förderung nicht bewilligt, entsteht aus dem entsprechend bedingten Werksliefervertrag keine Vertragsbindung.
Wer stellt die Rechnung und übernimmt die Gewährleistung?
Der ausführende Werkpartner stellt die Rechnung und übernimmt die vertraglich vereinbarte Gewährleistung. Wir nennen Ihnen die Zuständigkeiten vor Vertragsschluss.
Kann ich mehrere Produktbereiche gemeinsam planen?
Ja. Wir können zum Beispiel Fenster und Rollläden, Dachfenster und Beschattung oder Terrassendach und ZipScreens aufeinander abstimmen. So lassen sich Anschlüsse und Ausstattungen vorher klären.
Fragen zu geprüfter Fertigung und Montage
Wir schauen nicht nur auf den Namen eines Profils. Wir prüfen, wer das fertige Bauteil herstellt. Wir prüfen auch, welcher Betrieb es bei Ihnen einbaut.
Arbeiten Sie nur mit zertifizierten Betrieben?
Ja. Die angebotenen Bauteile stammen von Herstellern, deren Fertigung zertifiziert ist. Auch der Einbau erfolgt durch Betriebe, die ihre Montage entsprechend nachweisen.
Reicht das Zertifikat des Profilherstellers?
Nein. Der Profilhersteller prüft zunächst das Profil. Der Fenster- oder Türenhersteller schneidet die Profile zu, verbindet sie, setzt die Verstärkungen ein, verglast das Bauteil und montiert die Beschläge. Deshalb muss auch seine eigene Fertigung geprüft sein.
Warum werden Fertigung und Montage getrennt geprüft?
Ein geprüftes Bauteil kann falsch eingebaut werden. Ein sauberer Einbau kann ein schlecht gefertigtes Bauteil nicht ausgleichen. Deshalb prüfen wir Fertigung und Montage getrennt.
Was sagt eine Zertifizierung aus?
Eine Zertifizierung zeigt, welche Regeln ein Betrieb einhalten muss. Sie zeigt auch, was der Betrieb selbst kontrolliert und ob eine unabhängige Stelle regelmäßig prüft. Ein Zertifikat verhindert nicht jeden Fehler. Es macht aber sichtbar, nach welchen Regeln gearbeitet und geprüft wird.
Was sagt eine Zertifizierung zur Produktsicherheit aus?
Sie zeigt, dass der Hersteller festgelegte Anforderungen prüft und dokumentiert. Je nach Zertifizierung kontrolliert zusätzlich eine unabhängige Stelle die Fertigung. Eine absolute Sicherheit kann auch ein Zertifikat nicht versprechen.
Kann jeder Betrieb ein zertifiziertes Profil verarbeiten?
Ein Betrieb kann Profile und einzelne Bauteile einkaufen und daraus Fenster oder Türen bauen. Das Zertifikat des Profilherstellers gilt dadurch nicht automatisch für die Arbeit dieses Betriebs. Genau diesen Unterschied prüfen wir.
Was sagt der Begriff Stahlkern aus?
Der Begriff allein sagt wenig. Er nennt weder die Form noch die Stärke oder die Lage der Verstärkung. Wir schauen deshalb in die Systembeschreibung und klären, welche Verstärkung für das konkrete Bauteil vorgesehen ist.
Welche Nachweise bekomme ich zu sehen?
Wir nennen Ihnen vor dem Auftrag, wer das Bauteil fertigt und wer es montiert. Auf Wunsch können Sie die Zertifikate und Nachweise für Ihr Vorhaben einsehen.
Sie sehen, was geprüft ist. Wir nennen Ihnen, wer fertigt und wer montiert. Vor dem Auftrag erfahren Sie, welche Nachweise für das Bauteil und den Einbau gelten.
Ein Beispiel ist die RAL-Gütesicherung für Fenster, Fassaden und Haustüren. Sie prüft nicht nur einzelne Vorprodukte. Sie unterscheidet auch zwischen der Fertigung des Bauteils und seiner Montage. Informationen der Gütegemeinschaft zur geprüften Fertigung und Montage lesen.
Fragen zur BAFA-Förderung
Welche Bauteile können grundsätzlich gefördert werden?
Bei erfüllten technischen und formalen Voraussetzungen können unter anderem geeignete Fenster, Außentüren, Dachfenster und bestimmte außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen berücksichtigt werden. Entscheidend ist immer das konkrete Vorhaben.
Wie hoch ist die Grundförderung?
Der Grundfördersatz für förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt 15 Prozent der anerkannten förderfähigen Ausgaben. Eine Bewilligung kann nicht pauschal garantiert werden.
Gibt es mit iSFP pauschal 20 Prozent?
Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 nicht mehr pauschal. Der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 Prozent wird dann erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Der Bonus gilt nur für den Betrag, der diese Schwelle übersteigt. Für frühere Anträge gelten die Bedingungen zum jeweiligen Antragszeitpunkt.
Muss ich den BAFA-Antrag selbst stellen?
Im regulären Förderablauf nicht. Wir klären die nötigen Angaben beim Termin. Antrag und Vollmacht können digital vorbereitet und mit dem Auftrag verknüpft werden. Danach binden wir den erforderlichen Energieeffizienz-Experten ein. Er muss dafür nicht zusätzlich zu Ihnen nach Hause kommen.
Kann Insektenschutz mitgefördert werden?
Fest integrierter Insektenschutz kann geprüft werden, wenn Sie förderfähige Fenster oder Rollläden zugleich kaufen. Eine isolierte Förderung von Insektenschutz wird nicht pauschal zugesagt.
Werden Markisen und Terrassendächer regulär über BAFA gefördert?
Markisen allgemein und Terrassendächer gehören nicht zu unserem regulären BAFA-Förderverfahren. Bei bestimmten außenliegenden Sonnenschutzsystemen kann eine Förderung unter technischen Voraussetzungen möglich sein. Das muss für die konkrete Ausführung geprüft werden.
Ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich?
Für förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte erforderlich. Bei geeigneten Projekten organisieren wir seine Einbindung. Bei Abschluss über unseren regulären Förderweg übernehmen wir seine Kosten.
Wann startet die Produktion bei einem Förderauftrag?
Erst nach der Förderzusage. Das genaue Feinaufmaß kann bereits während des Antrags kostenlos erfolgen.
Aktuelle offizielle Informationen
Maßgeblich sind immer die Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gelten. Aktuelle Angaben finden Sie auf der offiziellen BAFA-Seite zu Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Die seit dem 21. Juli 2026 geltenden Änderungen zum iSFP-Bonus erklärt das Bundeswirtschaftsministerium in den offiziellen Fragen und Antworten zur Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Fragen zu Zahlung und Terminen
Wird eine Anzahlung verlangt?
Nein. Es wird keine Anzahlung verlangt. Die Zahlung erfolgt erst nach der abgeschlossenen Montage entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen.
Was gilt bei Aufträgen ab 10.000 Euro?
Vor der Ausführung kann ein Nachweis verlangt werden, dass die vereinbarten Mittel vorhanden sind oder eine Finanzierung besteht. Das Geld bleibt bis zur Fälligkeit bei Ihnen.
Wann wird die Rechnung gestellt?
Der ausführende Werkpartner stellt die Rechnung nach der Montage. Es gelten die Bedingungen, die im Vertrag vereinbart wurden.
Gibt es immer eine 0-Prozent-Finanzierung?
Nein. Finanzierungsangebote oder Aktionen dürfen nicht pauschal vorausgesetzt werden. Falls Sie eine Finanzierung benötigen, klären wir vor Vertragsschluss, welche Möglichkeit aktuell angeboten wird.
Können Maßnahmen zeitlich aufgeteilt werden?
Ja, getrennte Projektabschnitte sind möglich. Für jeden Abschnitt müssen Technik, Förderung, Preise und Vertrag neu geprüft werden. Eine pauschale Preisbindung für spätere Aufträge gibt es nicht.
Wie lange dauert die Umsetzung?
Das hängt von der Förderentscheidung, dem Umfang, der Ausstattung, dem Feinaufmaß, der Produktionszeit und den nötigen Vorarbeiten ab. Bei Arbeiten im Außenbereich kann auch das Wetter eine Rolle spielen.
Fragen zu Produkten und Technik
Ist Dreifachverglasung immer die beste Wahl?
Nicht pauschal. Wir schauen auf den Wandaufbau, die Laibung, den Rollladenkasten, die Fenstergröße, den Sonneneintrag und den gewünschten Schallschutz. Danach besprechen wir, welche Verglasung passt. Uw-Wert des vollständigen Fensters verstehen.
Verursacht Dreifachverglasung Schimmel?
Nein. Die Zahl der Scheiben verursacht keinen Schimmel. Neue Fenster schließen meist dichter als alte Fenster. Wir schauen deshalb auch auf die Luftfeuchtigkeit, die Heizung, die Lüftung, die Laibung, den Wandaufbau, den Rollladenkasten und andere kalte Stellen.
Spielt es eine Rolle, wie die Außenwand gebaut ist?
Ja. Wir schauen, ob Sie Klinkermauerwerk, eine Backsteinwand oder einen anderen Wandaufbau haben. Wir prüfen auch, wo das Fenster sitzt und wie die Laibung angeschlossen wird.
Warum wird der Rollladenkasten mitgeprüft?
Ein alter Rollladenkasten kann Wärme verlieren, Zugluft verursachen oder kalt bleiben. Deshalb prüfen wir den Kasten und seine Anschlüsse zusammen mit dem Fenster.
Was ist der Unterschied zwischen RC1N und RC2?
RC1N bietet geprüften Grundschutz, stellt aber geringere Anforderungen an die Verglasung. RC2 wird als vollständiges Element mit höheren Anforderungen gegen den Einsatz einfacher Werkzeuge geprüft.
Sind geschlossene Rollläden automatisch einbruchhemmend?
Nein. Ein gewöhnlicher Rollladen schützt zunächst vor Sicht, Sonne und Wetter. Einbruchhemmung setzt eine dafür geprüfte oder nachgewiesene Ausführung voraus.
Warum schützt eine Außenbeschattung besser vor Hitze?
Eine außenliegende Beschattung hält einen großen Teil der Sonnenenergie ab, bevor sie das Glas erwärmt. Eine Innenbeschattung reduziert vor allem die Blendung, nachdem die Sonnenenergie bereits durch das Glas gelangt ist.
Was ist der Unterschied zwischen ZipScreen und Rollladen?
Ein ZipScreen besteht aus einem textilen Behang. Er schützt vor Sonne, Hitze und Blicken und lässt je nach Gewebe noch Tageslicht in den Raum. Ein Rollladen kann stärker verdunkeln und je nach Ausführung weitere Aufgaben übernehmen.
Sind Dachfenster automatisch sicher, weil sie hoch liegen?
Nein. Garagen, Anbauten, erreichbare Dachflächen oder andere Aufstiegsmöglichkeiten können den Zugang erleichtern. Wir betrachten das Zusammenspiel von Verriegelung, Verglasung, Rahmen und Einbau.
Kann ein Terrassendach später erweitert werden?
Häufig ist das möglich, wenn Statik, Entwässerung, Fundamente und Anschlüsse von Anfang an darauf vorbereitet werden. Seitenelemente, Schiebeverglasung oder ZipScreens müssen für das konkrete Dach geprüft werden.
Faktencheck zu Dreifachglas und Schimmel
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erklärt, dass Dreifachverglasung das Schimmelrisiko im Altbau nicht automatisch erhöht. Entscheidend ist unter anderem, wie sich der Luftwechsel nach dem Fenstertausch verändert und ob kalte Stellen vorhanden sind.
Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet?
Beschreiben Sie uns kurz, worum es bei Ihrem Vorhaben geht. Wir melden uns persönlich. Danach klären wir, welche Angaben oder Prüfungen wir für eine klare Antwort noch brauchen.
Wer welche Aufgabe übernimmt:
Das Modernisierungszentrum berät Sie und stimmt die nächsten Schritte mit Ihnen ab. Maßanfertigung, Montage, Rechnungsstellung und Gewährleistung erfolgen durch den jeweils ausführenden Werkpartner. Vor dem Auftrag erfahren Sie, wer Ihr Vertragspartner ist und wer welche Aufgabe übernimmt.
Wir klären gemeinsam, wie es weitergeht
Wir schauen uns Ihr Vorhaben an. Unser Fachmann beantwortet Ihre Fragen und bespricht die nächsten Schritte mit Ihnen. Danach entscheiden Sie, was gemacht wird und wann.