BAFA-FÖRDERUNG FÜR IHRE MODERNISIERUNG

15 % BAFA-Förderung für Fenster, Haustüren, Dachfenster und Rollläden

Bei den von uns angebotenen Fenstern, Haustüren, Dachfenstern und Rollläden gehört die Förderprüfung zum normalen Ablauf. Sie müssen dafür keinen eigenen Energieberater suchen und sich auch nicht selbst durch den technischen Teil des Förderantrags arbeiten.

Ohne iSFP können bei einer Wohneinheit bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt werden. Bei 15 % Grundförderung sind damit bis zu 4.500 Euro Zuschuss möglich.

Bis 30.000 Euro förderfähige Kosten auch ohne iSFP

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt die Grundförderung 15 %. Bei einer Wohneinheit können ohne iSFP bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten angesetzt werden.

Bis zu 4.500 Euro Zuschuss

Werden 30.000 Euro förderfähige Kosten anerkannt, ergeben 15 % einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro.

Sie brauchen dafür keinen eigenen iSFP

Für die Grundförderung bis zur regulären Kostengrenze brauchen Sie keinen individuellen Sanierungsfahrplan. Ein iSFP wird erst interessant, wenn die höheren Fördergrenzen genutzt werden sollen.

Viele Eigentümer wissen nicht, dass die 15-%-Förderung auch ohne eigenen Sanierungsfahrplan genutzt werden kann. Genau das klären wir mit Ihnen, bevor der Auftrag in die Produktion geht.

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BAFA-Förderung beim Mehrfamilienhaus: So wird gerechnet

Bei einem Mehrfamilienhaus wird die maximale Höhe der förderfähigen Kosten nach der Zahl der Wohneinheiten im gesamten Gebäude berechnet. Ohne iSFP werden für die erste Wohneinheit 30.000 Euro angesetzt, für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils weitere 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils weitere 8.000 Euro.

Wohnungen im Haus Förderfähige Kosten gesamt Anteil je Wohnung 15 % je Wohnung
130.000 €30.000 €4.500,00 €
245.000 €22.500 €3.375,00 €
360.000 €20.000 €3.000,00 €
475.000 €18.750 €2.812,50 €
590.000 €18.000 €2.700,00 €
6105.000 €17.500 €2.625,00 €
7113.000 €16.142,86 €2.421,43 €
8121.000 €15.125 €2.268,75 €
9129.000 €14.333,33 €2.150,00 €
10137.000 €13.700 €2.055,00 €

Beispiel: Haus mit vier Wohnungen

Bei vier Wohnungen beträgt die Kostenobergrenze für das gesamte Haus 75.000 Euro. Werden nur die Arbeiten an einer Wohnung gefördert, entfallen darauf rechnerisch 18.750 Euro. Bei 15 % Grundförderung sind das bis zu 2.812,50 Euro Zuschuss für diese Wohnung.

Kostet der förderfähige Fenstertausch dieser Wohnung zum Beispiel 15.000 Euro, beträgt der Zuschuss 2.250 Euro. Liegen die anerkannten Kosten bei 20.000 Euro, werden wegen der anteiligen Obergrenze höchstens 18.750 Euro berücksichtigt. Der Zuschuss beträgt dann 2.812,50 Euro.

Wichtig: Die Kostenobergrenze ist nicht der Auszahlungsbetrag. Der Zuschuss wird auf die tatsächlich anerkannten Kosten gerechnet – höchstens bis zur jeweiligen Kostenobergrenze.

BAFA-Förderung selbst berechnen

Wie hoch ist der Zuschuss für Ihr Gebäude?

Ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Mehrfamilienhaus: Berechnen Sie anhand Ihrer Wohnsituation den möglichen Förderrahmen und Zuschuss direkt mit unserem BAFA-Förderrechner.

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Was sich mit einem vorhandenen iSFP ändert

Haben Sie bereits einen anrechenbaren individuellen Sanierungsfahrplan, kann sich bei einer Wohneinheit die Grenze der förderfähigen Kosten unter den aktuellen Voraussetzungen von 30.000 auf bis zu 60.000 Euro erhöhen.

Bis zu 60.000 Euro förderfähige Kosten

Auf die förderfähigen Kosten gilt weiterhin die Grundförderung von 15 %. Bei 60.000 Euro sind das 9.000 Euro.

5 Prozentpunkte nur auf den Anteil oberhalb von 30.000 Euro

Seit dem 21. Juli 2026 werden die zusätzlichen 5 Prozentpunkte nicht mehr pauschal auf den ganzen Auftrag gerechnet. Bei einem Haus mit einer Wohneinheit gelten sie nur für den förderfähigen Anteil oberhalb von 30.000 Euro.

Beispiel mit 60.000 Euro

Bei 60.000 Euro förderfähigen Kosten ergeben 15 % zunächst 9.000 Euro. Auf die oberen 30.000 Euro kommen weitere 5 % beziehungsweise 1.500 Euro hinzu. Insgesamt wären das 10.500 Euro.

Vorhandene iSFP-Nummer können wir nutzen

Wenn bereits ein gültiger iSFP und die dafür benötigte Vorgangsnummer vorhanden sind, kann der von uns eingebundene Energieeffizienz-Experte diesen Förderweg ebenfalls im Antrag berücksichtigen.

15 % + 5 % bedeutet nicht 20 % auf den gesamten Auftrag

Die Grundförderung beträgt 15 %. Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte des iSFP-Bonus gelten nur für den förderfähigen Anteil oberhalb der normalen Kostenobergrenze. Bei einem Haus mit einer Wohneinheit und 60.000 Euro förderfähigen Kosten ergeben sich deshalb 9.000 Euro Grundförderung plus 1.500 Euro iSFP-Bonus. Insgesamt sind das 10.500 Euro beziehungsweise effektiv 17,5 % der 60.000 Euro – nicht 20 % auf den gesamten Betrag.

Einen neuen iSFP erstellen wir nicht. Wenn bereits einer vorhanden ist, bringen Sie ihn einfach zum Gespräch mit.

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Welche Werte bei Fenstern, Haustüren und Dachfenstern zählen

Wenn eine Förderung genutzt werden soll, wählen wir die Ausführung so aus, dass die dafür benötigten technischen Werte nachgewiesen werden können.

Fenster und Fenstertüren

Für förderfähige Fenster, Balkon- und Terrassentüren gilt grundsätzlich ein Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K). Dabei zählt das vollständige Fenster und nicht nur das Glas.

Mehr zu unseren Fenstern

Uw-Wert und Nachweiswege verstehen

Dachfenster

Bei förderfähigen Dachflächenfenstern gilt aktuell ein Uw-Wert von höchstens 1,0 W/(m²K). Deshalb wird bei einem Förderauftrag eine Ausführung gewählt, die diesen Wert erreicht.

Dachfenster im Detail ansehen

Haustüren

Bei einer förderfähigen Hauseingangstür gilt aktuell ein Ud-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K). Für den Förderauftrag zählt der Wert der tatsächlich vorgesehenen Tür.

Haustüren im Detail ansehen

Wir prüfen diese Punkte vor der Produktion. So wird bei einem Förderauftrag nicht erst nach dem Einbau festgestellt, dass die gewählte Ausführung den benötigten Wert nicht erreicht.

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Welche Produkte über unseren normalen Förderweg laufen

Bei den folgenden Produkten gehört die Förderprüfung zu unserem normalen Ablauf. Wir prüfen die Ausführung und kümmern uns um die notwendigen Schritte mit dem Energieeffizienz-Experten.

Fenster

Bei einem Förderauftrag wird eine Fensterausführung vorgesehen, die die benötigten technischen Werte erfüllt. Die dafür erforderlichen Produktdaten werden für den Antrag bereitgestellt.

Fenster ansehen

Haustüren

Auch die von uns angebotenen Haustüren können über diesen Förderweg laufen. Entscheidend ist der Ud-Wert der gewählten Tür mit ihrer tatsächlichen Größe, Verglasung und Ausstattung.

Haustüren ansehen

Dachfenster

Bei Dachfenstern wählen wir für einen Förderauftrag eine Ausführung, die den geforderten Uw-Wert erreicht.

Dachfenster ansehen

Rollläden

Die von uns angebotenen Rollläden gehören ebenfalls zum regulären Förderablauf. Der Energieeffizienz-Experte wird dabei über uns eingebunden.

Rollläden ansehen

Dachfenster-Rollläden

Auch ein Dachfenster-Rollladen kann im Fördervorhaben berücksichtigt werden. Wir prüfen das zusammen mit dem Dachfenster und der vorgesehenen Ausführung.

Insektenschutz

Insektenschutz bieten wir nur zusammen mit Fenstern oder Rollläden an. Wenn er Teil eines geförderten Vorhabens ist, wird geprüft, ob die Kosten mit berücksichtigt werden können.

Bei Markisen, Wintergartenbeschattung, ZipScreens und Terrassendächern bieten wir diesen normalen Förderweg derzeit nicht an. Bei bestimmten außenliegenden Beschattungen kann eine gesonderte energetische Berechnung nötig sein. Diese zusätzliche Berechnung gehört nicht zu unserem regulären Förderablauf.

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Sie müssen keinen eigenen Energieberater suchen

Für die Förderung an der Gebäudehülle wird ein Energieeffizienz-Experte gebraucht. Diesen Schritt organisieren wir für Sie.

Wir binden den Experten ein

Der Energieeffizienz-Experte bekommt die technischen Angaben zum Vorhaben und erstellt beziehungsweise bestätigt die Unterlagen, die für den Förderantrag benötigt werden.

Wir übernehmen die Kosten

Wenn Sie den Auftrag über unseren regulären Förderablauf abschließen, übernehmen wir die Kosten für den erforderlichen Energieeffizienz-Experten.

Sie müssen keinen eigenen Experten beauftragen

Sie müssen nicht selbst nach einem Energieberater suchen und diesen zusätzlich bezahlen. Wir klären die persönlichen Angaben für den Antrag beim Termin mit Ihnen. Antrag und Vollmacht können digital vorbereitet und mit dem Auftrag verknüpft werden.

Auch ein vorhandener iSFP kann übernommen werden

Liegt bereits ein anrechenbarer iSFP mit der benötigten Vorgangsnummer vor, kann der eingebundene Experte diesen im Förderantrag berücksichtigen.

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So läuft die Förderung bei uns ab

1

Wir besprechen, was gemacht werden soll

Sie zeigen uns Ihr Vorhaben. Danach besprechen wir die Ausführung und prüfen, welcher Förderweg infrage kommt.

2

Der Auftrag wird mit Förderbedingung erfasst

Unser Fachmann stellt Produkte und Arbeiten beim Termin digital mit Ihnen zusammen. Sie sehen den Preis und können den Auftrag am Tablet bearbeiten und unterschreiben. Die Beteiligten erhalten anschließend ihre Unterlagen. Bei einem Förderauftrag wird die Förderbedingung im Vertrag berücksichtigt.

3

Das genaue Aufmaß kann schon gemacht werden

Der ausführende Werkpartner kann das Feinaufmaß bereits vor der Förderzusage durchführen. Dieses Aufmaß ist in diesem Fall für Sie kostenlos.

4

Der Energieeffizienz-Experte wird eingebunden

Wir bereiten Antrag und Vollmacht digital vor und verknüpfen die Unterlagen mit dem Auftrag. Danach erhält der Energieeffizienz-Experte die technischen Angaben. Er muss dafür nicht zusätzlich zu Ihnen nach Hause kommen.

5

Wir warten auf die Förderzusage

Während der Antrag geprüft wird, bleibt der Auftrag erfasst. Die Produktion startet noch nicht.

6

Erst nach der Zusage wird produziert

Sobald die Förderzusage vorliegt, kann die Maßanfertigung freigegeben werden. Erst dann beginnt die Produktion der bestellten Bauteile.

7

Montage und Förderabschluss

Nach der Fertigung werden die Bauteile montiert. Die benötigten Rechnungen und technischen Nachweise werden anschließend für den Förderabschluss zusammengestellt.

Seit Beginn dieses Förderwegs wurden die von uns begleiteten Förderanträge nahezu vollständig bewilligt. Entscheidend für Sie ist aber vor allem der Ablauf: Ohne Förderzusage startet keine Produktion.

Den gesamten Ablauf von der Beratung bis zur Montage finden Sie auf unserer Seite Ablauf der Modernisierung.

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§ 35c EStG kann eine Alternative sein

Wenn Sie die BAFA-Förderung nicht nutzen möchten, kann bei einem selbst genutzten Gebäude unter bestimmten Voraussetzungen die steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz infrage kommen.

20 % verteilt auf drei Jahre

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können im Jahr des Abschlusses und im folgenden Jahr jeweils 7 % sowie im dritten Jahr weitere 6 % der begünstigten Kosten von der Einkommensteuer abgezogen werden.

Bis zu 40.000 Euro je Objekt

Die gesamte Steuerermäßigung kann bis zu 40.000 Euro je begünstigtem Objekt betragen. Wie viel Sie tatsächlich nutzen können, hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab.

Das Gebäude muss die Voraussetzungen erfüllen

Das Gebäude muss unter anderem selbst genutzt werden und zu Beginn der Maßnahme grundsätzlich älter als zehn Jahre sein. Außerdem werden die vorgeschriebenen technischen Nachweise benötigt.

Nicht dieselben Kosten doppelt fördern

Dieselben Ausgaben können nicht gleichzeitig über die BAFA-Förderung und über § 35c EStG berücksichtigt werden.

Wir können Ihnen sagen, welche technischen Unterlagen für die ausgeführte Maßnahme vorliegen. Welche steuerliche Variante für Sie besser ist, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

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Bezahlt wird grundsätzlich nach der Montage

Grundsätzlich wird keine Anzahlung verlangt. Die Zahlung erfolgt nach der abgeschlossenen Montage, soweit im Vertrag nichts anderes geregelt wurde.

Unter 10.000 Euro

Grundsätzlich zahlen Sie nach der Montage entsprechend den Vereinbarungen im Vertrag.

Ab 10.000 Euro

Vor der Ausführung kann ein Nachweis verlangt werden, dass die benötigten Mittel vorhanden sind oder eine Finanzierung besteht. Das Geld bleibt bis zur Fälligkeit bei Ihnen.

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Warum wir erst nach der Förderzusage produzieren

Die Ausführung steht vorher fest

Vor dem Förderantrag ist festgelegt, welche Produkte und technischen Werte vorgesehen sind. Die dafür benötigten Unterlagen werden vor der Produktion geprüft.

Keine Produktion auf Verdacht

Die Bauteile werden nicht schon produziert, während noch unklar ist, ob der Förderantrag bewilligt wurde. Erst mit der Zusage wird die Fertigung freigegeben.

Das Aufmaß kostet Sie in dieser Phase nichts

Damit nach der Zusage keine unnötige Zeit verloren geht, kann das genaue Aufmaß vorher erfolgen. Bei diesem Förderablauf ist es für Sie kostenlos.

Die Nachweise gehören zum Ablauf

Nach der Montage werden die für den Förderabschluss benötigten Unterlagen zusammengestellt. So passen Antrag, bestellte Ausführung und ausgeführte Arbeiten zusammen.

In unseren bisherigen Förderfällen musste kein Kunde eine Förderung zurückzahlen, weil ein nicht förderfähiges Fenster, eine nicht förderfähige Haustür oder ein nicht förderfähiges Dachfenster eingebaut wurde. Die technische Ausführung wird vorher geprüft und die Produktion beginnt erst nach der Förderzusage.

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Förder-Check für Ihr Vorhaben anfragen

Schreiben Sie uns kurz, ob Sie Fenster, eine Haustür, Dachfenster oder Rollläden erneuern möchten. Wir schauen uns das Vorhaben an und besprechen mit Ihnen, wie die Förderung ablaufen kann.

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Informationen zur Verarbeitung Ihrer Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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Offizielle Informationen zur Förderung

Die Förderrichtlinien können sich ändern. Die aktuellen Bedingungen finden Sie bei den zuständigen Stellen.

BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Bund: aktuelle Regeln zum iSFP-Bonus

§ 35c Einkommensteuergesetz

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Wer welche Aufgabe übernimmt:
Das Modernisierungszentrum übernimmt die Beratung und stimmt den Förderablauf mit Ihnen ab. Aufmaß, Maßanfertigung, Lieferung, Montage, Rechnungsstellung und Gewährleistung erfolgen durch den ausführenden Werkpartner. Sie erfahren vor dem Auftrag, wer Ihr Vertragspartner ist und wer welche Aufgabe übernimmt.

Sie möchten die 15-%-Förderung nutzen?

Wir schauen uns Ihr Vorhaben an, binden den Energieeffizienz-Experten ein und organisieren den Förderablauf. Das genaue Aufmaß kann bereits vorher gemacht werden. Produziert wird erst, wenn die Förderzusage vorliegt.